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Maskenpflicht im Umkreis von Schulen

Die Stadt Mannheim hat am 4.3. eine Allgemeinverfügung erlassen mit Maßnahmen, die über die Vorgaben der Coronaverordnung des Landes hinausgehen. Hierzu gehört auch eine Ausweitung der Maskenpflicht im Stadtgebiet und auch im Umkreis von Schulen.

 

Schüler, Lehrkräfte und auch Eltern, die ihre Kinder zu Schule bringen oder von dort abholen, sind während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen im öffentlichen Raum ab sofort verpflichtet, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Die Anordnung dieser Maskenpflicht im Umkreis von 50 Metern um Schulen ist eine Reaktion der Stadt auf die Beobachtung, dass sich dort vor Schulbeginn, während Freistunden sowie nach Schulende Ansammlungen bilden, in denen weder Abstand gehalten wird noch Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Um das Infektionsrisiko zu verringern, wird daher außerhalb der Schulferien montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr die Maskenpflicht angeordnet.

 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. März, im Unterricht gibt es weiterhin keine Maskenpflicht an unserer Schule.

 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim können Sie hier noch einmal vollständig nachlesen.

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