Nach Absprache mit den geschäftsführenden Schulleitungen und dem Fachbereich Bildung hat uns das Gesundheitsamt Mannheim heute über die aktuelle Vorgehensweise bei einem positiven Corona- Virusnachweis in der Schule informiert. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen nur für den Stadtkreis Mannheim gelten.
Grundsätzlich wird die reguläre Testpflicht in den Schulen unberührt fortgeführt, im Fall unserer Schule mit drei Antigen-Tests pro Schulwoche. Wird hierbei eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet, so müssen die positiv getestete Person und deren nicht-immunisierte Haushaltsangehörige unverzüglich in häusliche Absonderung. Mittels Antigentest positiv getestete Personen sollen zeitnah eine PCR Nachtestung durchführen.
Wird für eine Schülerin oder ein Schüler dann ein positiver PCR Nachweis bekannt, so muss dies durch die Schule an das Gesundheitsamt gemeldet werden, ergänzend mit der Angabe, ob bereits weitere Fälle in der jeweiligen Klasse der Schülerin oder des Schülers aufgetreten sind. Auf dieser Basis kann das Gesundheitsamt ein sogenanntes relevantes Ausbruchgeschehen verlässlich feststellen.
Ab Bekanntwerden des positiven Testergebnisses (Antigentest) beginnt am nächsten Schultag für die entsprechende Klasse eine tägliche Testpflicht für den Zeitraum von 5 Schultagen, ausgenommen sind immunisierte Personen (vollständig geimpft oder genesen). In der Klasse ist im Regelfall keine generelle Absonderungspflicht erforderlich. Die Testserie kann vorzeitig beendet werden, wenn sich die PCR Nachtestung als negativ erweist.
Treten im Rahmen der Testungen weitere positive PCR-bestätigte Fälle auf (oder gibt es Hinweise, dass z. B. das Lüften nicht wie
vorgegeben umgesetzt wurde) handelt es sich um eine Abweichung vom vorbeschriebenen Regelfall, sodass dann das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wird. Wesentlich ist hierbei die
Beurteilung, ob ein sogenanntes relevantes Ausbruchgeschehen vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn 5 oder mehr PCR-bestätigte Fälle innerhalb des Klassenverbundes bzw. ab 20% positive Fälle bei
einer Klassengröße unter 20 Personen auftre-
ten.
Dies gilt auch, wenn nachfolgend weitere Fälle im Rahmen der 5-Tage-Testungen auftreten, es werden hierbei die Fälle über einen Zeitraum von 10 Tagen addiert. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt die bekannten Ermittlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung anstellen, eine Absonderungsanordnung ist situationsbedingt in diesen Fällen dann möglich. Bei der Absonderungspflicht ist nicht zwingend die ganze Klasse betroffen, im Ergebnis können beispielsweise Nebensitzer anderen Anordnungen unterliegen als Schülerinnen und Schüler,die nicht in unmittelbarer Nähe zum positiven Fall sitzen.
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