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Anpassung der Corona Verordnung Schule ab 4.4.

Aufgrund der Änderungen im Bundesinfektionsgesetz wurde an diesem Wochenende die Corona Verordnung Schule des Landes Baden-Württemberg angepasst. Dadurch ergeben sich ab Montag drei wichtige Neuerungen für unseren Schulbetrieb: Die Maskenpflicht entfällt, die Kohortenregelung bei einem positiven Test innerhalb der Lerngruppe gilt nicht mehr und die Kinder dürfen wieder zweimal am Vormittag in die Hofpause- gemeinsam mit allen Schüler/innen. Zudem gibt es Lockerungen für den Sport- und Musikunterricht. Die Selbsttests innerhalb der Klasse werden weiterhin zweimal in der Woche (Montag und Mittwoch) durchgeführt, außerdem bleiben Hygienemaßnahmen wie Hände waschen oder die Regelungen zum Lüften Bestandteil des Schulalltags.

 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens möchten wir darauf hinweisen, dass das Tragen von Masken selbstverständlich weiterhin freiwillig möglich ist und bitten freundlich um ein umsichtiges Verhalten zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter. Bitte beachten Sie zudem, dass die Regelungen für städtische Einrichtungen (z.B. Horte) abweichend sein kann.

 

Die aktuellen Regelungen zum Schulbetrieb finden Sie in ausführlicher Form auf der Seite des Kultusministeriums.

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