SCHULÖFFNUNG UND NOTFALLBETREUUNG


Zur Eindämmung des Corona-Virus waren seit dem 17. März alle Grundschulen in Baden- Württemberg geschlossen. Seit dem 4. Mai erfolgt eine schrittweise Öffnung der Schulen im Land. Die Grundschulen dürfen ab dem 18. Mai Präsenzunterricht für die Schüler/innen der vierten Klassen durchführen, nach den Pfingstferien folgen die Klassenstufen eins bis drei.

 

Über den aktuellen Stand der Lage informiert das für die Schulen zuständige Kultusministerium hier.

 

Antworten zu Fragen rund um die landesweiten Schulschließungen gibt es hier.

 

 

NOTFALLBETREUUNG ENDET AM 26.6.

aktualisiert am 15.6.

 

Ab Montag, den 29. Juni öffnen die Grundschulen in Baden-Württemberg wieder für alle Kinder. Die Notfallbetreuung wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angeboten. Diese findet am Freitag, den 26.6. zum letzten Mal statt.

 

 

NOTFALLBETREUUNG

aktualisiert am 27.4. 2020

 

Ab dem 27. April wird die Notfallbetreuung in der Grundschule erweitert. Bisher galt, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind. Nun können auch Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte, bzw. bei denen der oder die Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, das Angebot der Notfallbetreuung wahrnehmen.

 

Trotz Erweiterung bleibt es auch nur ein Angebot für den Notfall. Vor diesem Hintergrund muss bei der Anmeldung  eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, sowie eine Bestätigung, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. 

 

Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind:

  • Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind.
  • Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

 

Die Notfallbetreuung an der Almenhofschule wird am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr- 13.10 Uhr und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.25 Uhr angeboten. Zur Aufnahme kontaktieren sie bitte die Schulleitung per Mail unter: schulleitung@almenhofschule.de


Wichtig: Am 23.4. 2020 hat die Stadt Mannheim die Formulare zur Anmeldung in der Notfallbetreuung angepasst bzw. verändert. Im Rahmen der Schulkindbetreuung können ab sofort nur noch die folgenden Formulare benutzt werden. 


FORMULARE FÜR DIE ANMELDUNG IN DER NOTFALLBETREUUNG

Download
Aktuelles Anmeldeformular erweiterte Notfallbetreuung
Neues Anmeldeformular der Stadt Mannheim zur Aufnahme in die erweiterte Notfallbetreuung
Anmeldebogen erweiterte Notfallbetreuung
Adobe Acrobat Dokument 173.5 KB
Download
Vordruck zum Ausfüllen durch den Arbeitgeber
Bestätigung des Arbeitgebers bezüglich der Präsenz am Arbeitsplatz
FB40 Arbeitgeberbestätigung Schulkinder.
Adobe Acrobat Dokument 58.1 KB
Download
Vordruck für Selbstständige und Freiberufler
Eigenbescheinigung
Eigenbescheinigung Selbständige und Frei
Adobe Acrobat Dokument 57.3 KB

Weitere Informationen der Stadt Mannheim zur erweiterten Notfallbetreuung im Rahmen der Schulkindbetreuung erhalten Sie unter der Telefonnummer 0621 293-7950 (Mo- Fr. 9-14 Uhr)  oder hier.