Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern-und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab dem Schuljahr 2011/2012 werden die Elternrechte gestärkt und die Beratung intensiviert. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Erstellung der Grundschulempfehlung
Weitere Informationen zum Übergangsverfahren vom Land Baden- Württemberg finden sie hier.
Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen
14.11. 2023 um 19.30 Uhr ( Mensa Schillerschule)
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl ab Ende November 2023
Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung
bis zum 30.1.2024
Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4
am 2.2.2024
Entscheidung und Antrag der Eltern über die Teilnahme am gesonderten Beratungsverfahren
bis zum 8.2.2023
Durchführung der Elternberatung durch Beratungslehrkraft
bis zum 31.3.2023
Ansprechpartner Beratungsverfahren: