GRUNDSCHULEMPFEHLUNG


Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern-und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.

 

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab dem Schuljahr 2011/2012 werden die Elternrechte gestärkt und die Beratung intensiviert. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

 

Erstellung der Grundschulempfehlung

  • Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl .
  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung.
  • Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4. 
  • Mitteilung der Erziehungsberechtigten an Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren gewünscht wird bis spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
 

Weitere Informationen zum Übergangsverfahren vom Land Baden- Württemberg finden sie hier.

TERMINE IM ÜBERGANGSVERFAHREN

Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen

14.11. 2023 um 19.30 Uhr ( Mensa Schillerschule)

 

Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl ab Ende November 2023

 

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung

bis zum 30.1.2024

 

Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4

am 2.2.2024

 

Entscheidung und Antrag der Eltern über die Teilnahme am gesonderten Beratungsverfahren

bis zum 8.2.2023

 

Durchführung der Elternberatung durch Beratungslehrkraft

bis zum 31.3.2023

 

 

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Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen 2024
Informationsveranstaltungen_2024.pdf
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Präsentation zum Informations- Elternabend am 17.11.
2022-11-17 Grundschulpraesentation_weite
Microsoft Power Point Präsentation 4.3 MB

Ansprechpartner Beratungsverfahren: