SCHULBEZIRKSWECHSEL


In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Entscheidung über die Bewilligung des Wechsels fällt das Staatliche Schulamt.

 

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Ablauf eines Schulbezirkswechsels
Merkblatt des Staatlichen Schulamts für Erziehungsberechtigte
merklatt_erziehungsberechtigte.pdf
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Formular Schulbezirkswechsel
Formular zur Beantragung eines Schulbezirkwechsels
SBW-Formular gem. ASV_2019_09_16_AUSFÜLL
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